Urteil Logik
Urteil ist eine bestimmte Sicht der logischen Aussage und insofern ein Grundbegriff der traditionellen Logik (siehe auch Kategorisches Urteil). Aus Sicht der traditionellen Logik spricht jede logische Aussage – jedes Urteil – einem logischen Subjekt eine allgemeinere Bestimmung – ein logisches Prädikat – zu: Das Subjekt wird also in den allgemeineren Bereich des Prädikats eingeordnet.[1]
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Bedeutungen
Die Logik untersucht die Gesetze, die das Urteil bestimmen. Die Formale Logik befasst sich mit der formalen Struktur im Urteilsakt. In der Erkenntnistheorie wird der Wahrheitsgehalt des Urteils untersucht. Berühmt ist hier Kants Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen, die sich (a posteriori) auf die Erfahrung beziehen oder vor aller Erfahrung (a priori) gemacht werden. Zur Zeit des Deutschen Idealismus schreibt der Lyriker Friedrich Hölderlin in “Urteil und Sein”, dass die Teile durch das Urteil ihre wesentliche Bestimmung erhalten. Er wehrt sich damit gegen die Auslegung, dass die Teile wie Werkstücke gesondert voneinander betrachtet werden könnten.
Urteil im Sinne der Logik bedeutet nach verbreiteter Bedeutungsanalyse :
- einen Behauptungssatz[2] bzw. eine Aussage[3];
- den „Schlusszusammenhang eines Syllogismus“[4] bzw. das „Glied eines Syllogismus“[5];
- eine Begriffsverbindung oder -trennung[6] bzw. ein Erkenntnisakt im Sinne Kants[7]
Nach Husserl[8] kann das Wort „Urteil“ bedeuten:
- Fürwahrhaltung
- ideale Bedeutungseinheit
Psychologische, sprachliche und ontologische Auffassung
Unterscheidet man mit Tugendhat grob eine psychologische, sprachliche und ontologische Grundauffassung von Logik[9], so hat das Wort drei ganz unterschiedliche Grundbedeutungen (die allerdings in einem analogen Sinnzusammenhang stehen). Was man unter Urteil versteht, hängt daher von der jeweiligen Erkenntnis- und Begriffstheorie ab.
| psychologisch | sprachlich | ontologisch |
|---|---|---|
| Urteil (als psychischer Akt) | Aussagesatz (Satz) |
|
Da seit Frege und Husserl der Psychologismus in der Logik als überwunden gilt, erscheint der Ausdruck heute manchen für die moderne Logik als überholt[10].
Ein Teil der klassischen Logik des Urteils findet sich im Artikel Syllogistik.
Literatur
- Bochenski, Die zeitgenössischen Denkmethoden, 10. Aufl. (1993), S. 12
- Lotz, Urteil, in: Brugger, Philosophisches Wörterbuch (1976)
- Regenbogen/Meyer, Wörterbuch der philosophischen Begriffe (2005), Urteil
- Schülerduden, Philosophie, 2. Aufl. (2002), Urteil
- Tugendhat/Wolf, Logisch-semantische Propädeutik (1983), S. 17 ff., 79
- Zoglauer, Einführung (1999), S. 88 ff.
- Zwenger, Urteil, in: Rehfus, Wulff D. (Hg.), Handwörterbuch Philosophie (2003)
Weblinks zu zu Friedrich Hölderlin: Urteil und Sein (bei zeno.org) Quellen