Synthetisches Urteil a priori

Der Ausdruck “synthetisches Urteil a priori” entstammt der Philosophie Immanuel Kants und nimmt einen zentralen Platz in dessen Erkenntnistheorie ein. Kant bezeichnet damit Urteile, die nicht auf Erfahrung beruhen (die demnach a priori sind) und auch nicht auf der Zerlegung von Begriffsbedeutungen (also nicht analytisch sind).

Inhaltsverzeichnis

a priori und a posteriori

Erkenntnisse lassen sich durch „Urteile“ ausdrücken. Als Urteil bezeichnet Kant Sätze, die einem Subjekt ein Prädikat zusprechen, z. B. “Der Schimmel ist drei Jahre alt”. Urteile, die der Erfahrung entstammen, nennt Kant „Urteile a posteriori“ (lateinisch: ‘im Nachhinein’). Urteile, die sich in keiner Weise auf Erfahrung stützen, nennt Kant „Urteile a priori“ (lateinisch: ‘von vornherein’). Sie entstammen der reinen Vernunft. Urteile a priori erkennt man an der Notwendigkeit (d.h. sie können nicht falsch sein) und der strengen Allgemeinheit (d.h. sie gelten ohne Ausnahme), mit der sie gelten. Urteile a posteriori sagen dagegen zwar, wie die Wirklichkeit beschaffen ist, jedoch nicht, dass es notwendig so sein muss. Gestützt auf Erfahrung kann man außerdem nur zu induktiven Verallgemeinerungen kommen, jedoch nicht zu ausnahmslos geltenden Gesetzmäßigkeiten.

synthetisch vs. analytisch

Die Ausgangsfrage Kants lautet dementsprechend: “Gibt es Urteile a priori?” Unabhängig von jeder Erfahrung gilt z. B. der Satz: “Schimmel haben ein weißes Fell”. Der Grund hierfür liegt darin, dass bereits im Begriff Schimmel enthalten ist, dass diese ein weißes Fell haben. Andernfalls wären es eben keine Schimmel. Kant nennt derartige Sätze „analytische Urteile“. Analytische Urteile formulieren etwas, was in der Bedeutung des Wortes bereits enthalten ist. Sie erläutern einen Begriff, sie enthalten jedoch keine eigentliche Erkenntnis.

Von den analytischen Urteilen unterscheidet Kant deshalb die „synthetischen Urteile“. Darunter versteht er Urteile, die einem Subjekt ein Prädikat zuschreiben, das im Begriff des betreffenden Subjektes nicht bereits enthalten ist. Insofern formulieren synthetische Urteile Erkenntnisse, die unser Wissen erweitern.

Kants Schlussfolgerung

Kants Ausgangsfrage lautet demnach: Gibt es synthetische Urteile a priori? Kant bejaht diese Frage und verweist u. a. auf die Mathematik, die seiner Ansicht nach ein glänzendes Beispiel dafür ist, wie weit wir es, unabhängig von der Erfahrung, in der Erkenntnis a priori bringen können.

Er stellt dann die zentrale Frage seiner Erkenntnistheorie: Wie sind synthetische Urteile a priori (also Erkenntnisse aus reiner Vernunft) möglich?

Siehe auch

„Urteile, analytische und synthetische“ im Kant-Lexikon von Rudolf Eisler (1930)

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