Polizei beim Deutschen Bundestag

Polizei beim Deutschen Bundestag
Staatliche EbeneBund
Stellung der BehördeTeil der Bundestagsverwaltung
Aufsichtsbehörde(n)Bundestagspräsident
Gegründet1949 als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestags
HauptsitzBerlin
Behördenleitung
Anzahl der Bedienstetenrund 170 [1]
Websitebundestag.de

Die Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizeidienststelle. Sie übt die Polizeigewalt in den Gebäuden des Bundestages aus. Umgangssprachlich auch „Bundestagspolizei“ genannt, begründet sich ihre Zuständigkeit aus Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz, demzufolge der Bundestagspräsident die alleinige Polizeigewalt in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ausübt. So ist die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages ausgeschlossen.

Dieser ist so der Einflussnahme durch Exekutive und Judikative entzogen. In historischer Perspektive begründen das uneingeschränkte Hausrecht, die Immunität der Abgeordneten und diese eigene Polizeigewalt die Souveränität des Parlamentes und den Schutz des Parlaments gegenüber allen anderen staatlichen Gewalten. Auch die Präsidenten der Landtage verfügen über die gleichen Rechte. Sie haben jedoch keine eigenständigen Polizeibehörden, die mit der Polizei DBT vergleichbar wären.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis 1994 wurde die Polizei beim Deutschen Bundestag als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestages bezeichnet. Die Amtsbezeichnung der Polizeibeamten unterschieden sich teilweise erheblich von denen anderer Polizeibeamter und wurden mit der Umbenennung 1994 geändert.

Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Polizei beim Deutschen Bundestag umfasst die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Organe und Gremien, für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Sie sind jedoch nur im Einzelfall – nach Genehmigung des BundestagspräsidentenErmittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die Rechte und Pflichten der Beamten sind nicht, wie bei den anderen Polizeien, in einem Gesetz geregelt, sondern wurden durch einen Erlass des Bundestagspräsidenten festgelegt. Der Erlass beinhaltet aber die Vorschriften eines Musterpolizeigesetzes der Innenministerkonferenz.

Organisation

Die Aufgaben werden im Rahmen des polizeilichen Einzeldienstes in fünf Dienstgruppen durch Posten und Streifen durchgeführt. [1]

Die Polizei DBT arbeitet mit anderen Polizeibehörden vor Ort (beispielsweise Berliner Polizei, Bundespolizei) sehr eng zusammen.

Personal

Rekrutierung

Polizeibeamte des Bundes und der Länder können sich für die Polizei DBT bewerben; sie bildet nicht selbst aus. Die Polizeibeamten des Bundestages sind gemäß § 1 Abs. 2 Bundespolizeibeamtengesetz Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Die Amtsbezeichnungen sind die der Polizei, tragen aber den Zusatz „beim Deutschen Bundestag“.

Laufbahnen

Der Dienst gliedert sich wie bei allen Polizeien in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.

→ Siehe auch: Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei
Amtsbezeichnung bis 1994Amtsbezeichnung ab 1994Besoldungsgruppe
Mittlerer Dienst
Wachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesEingangsamt jetzt Polizeimeister beim Deutschen BundestagA 5
Oberwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesA 5 mit Zulage
Hauptwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesA 6
Meister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeimeister beim Deutschen BundestagA 7
Obermeister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeiobermeister beim Deutschen BundestagA 8
Hauptmeister in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeihauptmeister beim Deutschen BundestagA 9
Gehobener Dienst
Kommissar in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeikommissar beim Deutschen BundestagA 9
Oberkommissar in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeioberkommissar beim Deutschen BundestagA 10
Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesPolizeihauptkommissar beim Deutschen BundestagA 11 und A 12
Erster Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen BundestagesErster Polizeihauptkommissar beim Deutschen BundestagA 13

Uniform

Die Polizeibeamten versehen ihren Dienst hauptsächlich in zivil. Nur in den Öffentlichkeitsbereichen tragen sie Jacken mit der Aufschrift „Polizei“. [1]

Des Weiteren werden neongelbe/neongrüne Warnwesten mit „POLIZEI“-Schriftzug auf Brust und Rücken verwendet.

→ Siehe auch: Polizeiuniform (Deutschland)

Weblinks zu zu

Einzelnachweise

  1. a b c Das Parlament 8/2008 — Rund um die Uhr Sicherheit im Bundestag
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