Grundlinien der Philosophie des Rechts
Hegels Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts wurde 1820 vollendet, aber wegen Zensurproblemen erst 1821 veröffentlicht. Es behandelt die Frage nach einem Rechtssystem, das historische Erfahrung und spekulative Vernunft verbindet.
Der Rechtsphilosophie Hegels liegt eine Metaphysik zu Grunde, die alles aus der dialektischen Bewegung des Begriffes ableitet. Sein Gesamtwerk stellt einen absoluten Geist dar, der aus Kunst, Religion, und Philosophie resultiert. Das Recht ist ein Element des objektiven Geistes.
Inhaltsverzeichnis |
Vorrede
Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was v. a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.
Umstrittenes Epigramm
„Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“
– Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1972, S. 11
Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus seinem Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich, weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.
Die Eule der Minerva
In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit:
„…; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“
– Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1972, S. 14
Die römische Göttin Minerva wie auch die griechische Athene[1] waren die Hüterinnen der Klugheit und hatten als mythologisches Attribut den Vogel der Weisheit, die nachtaktive Eule. Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist dieser Metapher nach also erst dann möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa.
Viele Interpretationen sehen deshalb in dem Alterswerk Hegels, zu dem auch die Rechtsphilosophie gehört, eine Abkehr von der früheren Position, dass die Philosophie eine neue Epoche begründen solle.
Inhaltlicher Aufbau des Werkes
Hegels Rechtsphilosophie hat einen dreigliedrigen Aufbau, der für viele seiner Werke typisch ist.
| Stufe der Idee | Momente der Idee | Nähere Bestimmungen |
|---|---|---|
| Das abstrakte Recht | Das Eigentum | Besitznahme, Gebrauch, Entäußerung |
| Der Vertrag | ||
| Das Unrecht | Unbefangenes Unrecht, Betrug, Verbrechen | |
| Die Moralität | Der Vorsatz und die Schuld | |
| Die Absicht und das Wohl | ||
| Das Gute und das Gewissen | ||
| Die Sittlichkeit | Die Familie | Ehe, Vermögen, Erziehung |
| Die bürgerliche Gesellschaft | System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei | |
| Der Staat | Inneres und äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte |
Literatur
- G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft, Herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt, Ullstein, Frankfurt am Main, 1972. ISBN 3-548-02929-9.
- Shlomo Avineri: Hegels Theorie des modernen Staates. Aus dem Englischen von R. u. R. Wiggershaus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1976, ISBN 3-518-07746-5.
- Dieter Wolf: Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft Hamburg, 1980, ISBN 3-87975-182-x
Grundlinien der Philosophie des Rechts im Volltext bei Zeno.orgInteraktive schematische Darstellung der Rechtsphilosophie Hegels Quellen
- ↑ im Deutschen war 1821 der lateinische Namen „Minerva“ der üblich benutzte.
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