Definitionslehre

Eine Definitionslehre ist innerhalb einer bestimmten Konzeption von Logik ein methodologischer Entwurf dessen, was eine „Definition“ sei, welchen Sinn und Zweck sie habe und wie sie als solche zu beurteilen sei.

Wie im Bereich einer Fachsprache Definitionen geschaffen und gehandhabt werden, wird durch die Terminologielehre untersucht und präzise festgelegt. Wenn durch Definitionen Objekte klassifiziert, also in eine bestimmte Klasse eingeordnet werden, ist eine Taxonomie geschaffen.

Einer jeden besonderen Definitionslehre liegt eine bestimmte Auffassung von Begriffslehre bzw. eine Auffassung über die logischen Beziehungen zwischen Begriff, Urteil und Theorie zugrunde; sie hat damit eine bestimmte Auffassung von Erkenntnistheorie und/oder Wissenschaftstheorie zur (mehr oder minder explizit gemachten) Voraussetzung. Dementsprechend gehen die Auffassungen über die Rolle von Definitionen in der Sprache und auch in wissenschaftlichen Zusammenhängen oft sehr auseinander.

Nach dem Nominalismus ist eine Definition nichts weiter als eine Festlegung des betreffenden Ausdrucks bzw. der jeweiligen Zeichenverwendung und kann als Vereinbarungssache überhaupt nicht “wahr oder falsch” sein, lediglich mehr oder weniger zweckmäßig. Definitionen in diesem Sinne stellen bloß ein technisches Hilfsmittel dar, indem sie erlauben, die Sprechweise abzukürzen.

Wer hingegen meint, für jeden Begriff gebe es eine “richtige” Definition, steht damit auf dem Boden des Essentialismus als einem der möglichen Antwortversuche auf das Universalienproblem.

Inhaltsverzeichnis

Aristoteles

Die Logik des Aristoteles ist nirgends „formal“ in dem Sinne, dass sie von allen metaphysischen Annahmen oder anderen sachlichen Vorannahmen frei sei. Methodologisch gesehen ist wichtig, dass nach Aristoteles die höchste Aufgabe der Definition darin besteht, die wissenschaftliche Untersuchung abzuschließen und dadurch das Wesen der untersuchten Objekte festzustellen. Insofern ist hier mit der Definition unbedingt die Frage der Wahrheit verknüpft.[1]

Eine umfassende Definition besteht aus der vollständigen und geordneten Aufzählung der Begriffsmerkmale, so dass ausdrücklich (explicite) dargelegt wird, was der Begriff (implicite) enthält. Noch heute geläufig ist die aristotelische Lehre, wonach der nächst höhere Gattungsbegriff (genus proximum) und der artbildende Unterschied (differentia specifica) anzugeben sei. Sie ist aber im Grunde nur für Klassifikationen brauchbar und steht zudem bei Aristoteles mit seiner besonderen Metaphysik in engem Zusammenhang. [2]

Aristoteles hat für eine solche Wesensdefinition folgendes Schema aufgestellt: Jeder Begriff kann als Art (eidos, species) definiert werden

1. durch den darüber stehenden Begriff (Gattung, genos; genus proximum) und

2. den kennzeichnenden (Art bildenden) Unterschied (diaphora; differentia specifica), das sind die Merkmale.

Die klassische Form der Definition ist demnach die unter Angabe eines genus proximum (Gattung) und einer differentia specifica (spezifisches Abgrenzungskriterium). Während man lange Zeit glaubte, es handle sich dabei um eine universelle Form, zeigt bereits das einfache Beispiel „Ein Skandinavier ist ein Mensch, der aus Dänemark, Norwegen oder Schweden kommt“, dass sinnvolle Definitionen diesem Schema nicht entsprechen müssen.

Auch die klassischen Definitionsregeln lassen sich auf Aristoteles zurückführen [3]; sie werden heute vielfach als veraltet und in der modernen Wissenschaft meist als nicht sehr hilfreich angesehen.

  1. Ein Begriff wird durch seine nächste Gattung und den Artunterschied definiert (Praecisio definitionis).
  2. Der Artunterschied muss ein Merkmal oder eine Gruppe von Merkmalen sein, die nur dem vorliegenden Begriff zukommen und bei anderen Begriffen fehlen, die zur selben Gattung gehören.
  3. Eine Definition muss angemessen sein, d.h. weder zu weit noch zu eng gefasst sein.
  4. Eine Definition darf keinen Zirkelschluss enthalten.
  5. Eine Definition darf keine logischen Widersprüche enthalten.
  6. Eine Definition darf nicht nur negativ bestimmt sein.
  7. Eine Definition darf keine Mehrdeutigkeiten enthalten.

Anstatt dieser Anforderungen, die heute als “überholt” angesehen werden, sind die inzwischen entscheidenden formalen Kriterien an Definitionen Eliminierbarkeit und Nicht-Kreativität[4]:

  1. Eliminierbar ist ein Begriff dann, wenn er innerhalb einer Theorie vollständig zu Gunsten seines Definiens ersetzt werden kann, ohne dass dies den Wahrheitswert der Theorie beeinflusst.
  2. Nicht-Kreativität bedeutet, dass unter Hinzunahme der Definition zu einer Theorie nichts erschlossen werden kann, was nicht bereits ohne jene Definition erschließbar wäre.

Baruch Spinoza

„Omnia determinatio negatio est.“ (dt.: Jede Bestimmung ist eine Verneinung.) (Spinoza)

G. W. F. Hegel

In der herkömmlichen Philosophie wird das Allgemeine Aristoteles folgend innerhalb der Logik von Begriff, Urteil und Schluss behandelt. Für Hegel (Jenenser Logik, Wissenschaft der Logik) aber nun reflektieren diese logischen Formen und Prozesse diejenigen der Wirklichkeit, d.h. sie werden von ihm ontologisch gedeutet.

Herkömmlich erfasst durch die Definition das Denken die allgemeine Natur eines Objekts in ihrem wesentlichen Unterschied zu anderen Objekten. Nach Hegel kann die Definition dies nur leisten, weil sie den wirklichen Prozess widerspiegelt, in welchem sich das Objekt von andersartigen unterscheidet: Die Definition drückt die Bewegung aus, in der ein Sein seine Identität in der Bewegung bewahrt.

Demnach kann eine wirkliche Definition nicht in einem einzelnen Satz gegeben werden, sondern eigentlich nur durch die wirkliche Geschichte des Objekts selbst, wie es sich gegen anderes Besonderes sowohl verteidigt wie auch erhält und erweitert.

Das Allgemeine wird durch die Negation des Besonderen gestaltet, d.h. der Begriff wird dialektisch konstruiert. Der Prozess der Auflösung und Zerstörung der stabilen Welt des gemeinen Menschenverstandes resultiert in der Konstruktion eines Allgemeinen, das in sich konkret ist. Denn es verwirklicht sich im Besonderen und durch das Besondere, d.h. in der Totalität der besonderen Momente.[5]

Neukantianismus

Innerhalb des Badischen Neukantianismus haben sich insbesondere Heinrich Rickert und Emil Lask um die Ausarbeitung einer Definitionslehre bemüht. Daran schließen sich die Arbeiten Max Webers zur Wissenschaftslehre und seine Überlegungen zum Idealtyp an.[6] Ernst Cassirer erhebt gegenüber dem Nominalismus den Einwand, dieser könne nicht erklären, warum ein bestimmter Begriff (z.B. der Atom-Begriff) zur Entdeckung neuer, bislang unerforschter Tatsachen führen könne.[7]

Rickerts Zur Lehre von der Definition stellt dessen Dissertation dar. In Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung hat er sodann seine Theorie des Begriffs ohne Rücksicht auf die Definition weiter ausgearbeitet. Die allgemeine Verwirrung in der Definitionslehre beruht auf einer falschen Auffassung vom Begriff. [8] Christoph von Sigwart wollte “Definition” nur den Satz nennen, der die Bedeutung zweier Ausdrücke gleichsetzt. Dann wäre jedoch für Rickert die Definitionslehre für die Logik unwichtig. Demgegenüber will dieser daher an “Definition” als einer “Begriffsbestimmung” festhalten.[9]

Zur Frage des Verhältnisses von Erfahrung und Denken bzw. von Anschauung und Begriff sagt Rickert unter Berufung auf den „Augenmenschen“ Goethe, der in seiner Farbenlehre sagt, dass wir schon bei jedem aufmerksamen Blick in die Welt theoretisieren:

“Jede ausdrücklich zum Bewußtsein gebrachten oder erkannte Wahrheit hat die Form des Urteils, und zu seinem logischen Gehalt gehört notwendig sowohl ein ‘intuitives’ als auch ein ‘diskursives’ Moment.”[10]

Rickert behandelt Definieren als Begriffsbildung und Begriffszerlegung und sucht gegen den Intuitionismus etwa von Jakob Friedrich Fries, der glaube, dass es möglich sei, durch bloßes Sehen schon eine Wahrheit theoretisch zu erfassen, zu zeigen, dass der fertig definierte Begriff nicht etwa logisch früher als das Urteil ist, sondern seinem logischen Gehalt nach als ein Produkt des Urteilens verstanden werden muss. Das Urteil ist daher nicht bloße Verbindung von Begriffen als Vorstellungen, sondern ist Träger eines unentbehrlichen diskursiven Elements.[11]

C. G. Hempel

Carl Gustav Hempel empfiehlt, Realdefinitionen ebenso wie der natürlichen oder Alltags-Sprache entnommene Ausdrücke und Begriffe dem Verfahren der Explikation oder Begriffsanalyse zu unterziehen. Erst damit können sie zweckgemäß in wissenschaftlichen Aussagenzusammenhängen eingesetzt werden.

Seine logischen Untersuchungen zum Typusbegriff sind nicht nur im Hinblick auf Max Webers Idealtypus interessant, sondern allgemein zum Thema Taxonomie.

Ludwig Wittgenstein

„Was sich überhaupt sagen lässt, lässt sich klar sagen; und wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen.“[12] (Ludwig Wittgenstein)

Um sinnvoll sprechen zu können, benötigen wir überhaupt keine exakten Definitionen:

„Wir sind unfähig, die Begriffe, die wir gebrauchen, klar zu umschreiben - nicht, weil wir ihre Definition nicht wissen, sondern weil sie keine wirkliche ‚Definition‘ haben. Die Annahme, dass sie eine solche Definition haben müssen, wäre wie die Annahme, dass Ball spielende Kinder grundsätzlich nach strengen Regeln spielen.“(Wittgenstein)

Karl R. Popper

Nach herkömmlicher Auffassung bilden Definitionen die Grundbausteine einer jeden Wissenschaft. Für Karl Popper jedoch sind Definitionen gegenüber Problemen und Theorien eher unwichtig. Denn Begriffe sind in ihrer logischen Funktion den Aussagen und Theorien untergeordnet, in deren Zusammenhang sie verwendet werden.

„Nicht durch die Definition wird die Anwendung eines Begriffes festgelegt, sondern die Verwendung des Begriffes legt das fest, was man seine ‚Definition‘ oder seine ‚Bedeutung‘ nennt. Anders ausgedrückt: Es gibt nur Gebrauchsdefinitionen.“[13]

Die herkömmliche Auffassung, man müsse, bevor man eine Diskussion beginnt, erst einmal die Begriffe definieren, d.h. Übereinstimmung über das zu verwendende Vokabular erzielen, hält Popper für grundfalsch. Denn alle Definitionen, inkl. operationaler Definitionen, können nur das Problem von einer auf die andere Seite der Definitionsrelation verschieben. Das führt zu einem infiniten Regress; letzten Endes bleiben immer undefinierte Ausdrücke übrig.[14] Es sei aus logischen Gründen unmöglich, wissenschaftliche Begriffe empirisch zu definieren oder zu “konstituieren”[15]. Doch ist es, um Verwirrung zu beseitigen, oftmals nötig, Begriffe (wie etwa “wahrheitsähnlich” oder “wahrscheinlich”) zu unterscheiden.[16]

Die Begriffe der empirischen Wissenschaft sind immer nur implizit definiert, und zwar durch die Sätze, in denen sie auftreten. Diese implizite Definition ist als solche nur eine logisch-formale; sie gibt den impliziten definierten Termen keine bestimmte Bedeutung (implizit definierte Terme sind Variable). Eine “bestimmte Bedeutung” und zwar eine empirische “Bedeutung” erhalten die implizit definierten Terme erst durch den empirischen Gebrauch der Sätze, in denen sie auftreten.

Die irrtümliche Ansicht, dass es möglich ist, Begriffe entweder explizit (durch Konstitution) oder durch Hinweis (durch eine sog. “Zuordnungsdefinition”) empirisch zu definieren, kann durch den Hinweis auf die unüberbrückbare Kluft zwischen Universalien (Allgemeinbegriffen) und Individualien (Eigennamen) widerlegt werden. Es ist trivial, dass man weder durch eine Klasse von Eigennamen einen Universalbegriff definieren kann, noch einen Eigennamen durch Spezifikation von Universalbegriffen. Zwischen Individual- und Universalbegriffen gibt es also keinen Übergang in dem Sinn, dass Individualien durch Universalien oder Universalien durch Individualien definierbar sind; es gibt zwischen ihnen nur eine Substitutionsbeziehung: jeder Individualbegriff kann nicht nur als Element einer individualen, sondern auch als Element einer universalen Klasse auftreten (aber nicht umgekehrt).[17]

Ein analoges Verhältnis wie zwischen Begriff und Gegenstand besteht zwischen Satz und Tatsache. Der Satz stellt einen Sachverhalt dar. Diesen Sachverhalt, kann man[18] von der Tatsache (einem irrationalen Stück Wirklichkeit), die der Satz bezeichnet und von welcher der Sachverhalt ein “rationales Teilmoment” bildet, unterscheiden.

Von jedem Gegenstand kann man seine Merkmale aussagen. Jeder Satz, der ein Merkmal aussagt, stellt einen Sachverhalt dar. Dass ein Gegenstand unendlich viele Merkmale hat, entspricht also dem Umstand, dass eine Tatsache unendlich viele Sachverhalte als rationale Teilmomente hat.

Diese zweite Ausdrucksweise, die sich auf Tatsachen, Sachverhalte und Sätze bezieht, ist zweifellos wichtiger als die Ausdrucksweise, die von Gegenständen, Merkmalen und Begriffen redet. Aber ebenso, wie ein Gegenstand nicht aus Merkmalen besteht, und wie die Merkmale sich schon dadurch als von uns an den Gegenstand herangebracht erweisen, dass sie sich – rein logisch – immer als willkürlich herausgegriffen erweisen (herausgegriffen aus einer unendlichen Menge möglicher Merkmale), ebenso erweisen sich die Sachverhalte als rationale, von uns in die nicht-rationalisierte Wirklichkeit hineingetragene Koordinaten.

Der naive induktivistische Empirismus hält die Sätze für Abbildungen der Wirklichkeit. Er glaubt also, dass die Sätze das darstellen, was hier als “Tatsachen” bezeichnet wird; und er übersieht also den Unterschied zwischen “Sachverhalt” und “Tatsache”. Er hält nicht die Tatsachen, sondern die Sachverhalte für in irgend einem Sinne “gegeben” oder “beobachtbar”. Ein weniger naiver Standpunkt, der Sachverhalt und Tatsache unterscheidet, steht, wenn er induktivistisch vorgeht, vor dem Rätsel, wie sich aus den irrationalen Tatsachen die rationalen Sachverhalte abheben.

Für den Deduktivismus besteht hier keine grundsätzliche Schwierigkeit. Seine Theorienansätze usw. sind durchwegs rationale Konstruktionen. Dass ein Sachverhalt sich als rationales Teilmoment einer Tatsache erweist, bedeutet für ihn nichts anderes als die Möglichkeit, dass die Tatsachen rationalen Sachverhalten widersprechen können – anders ausgedrückt, und zwar biologisch-pragmatisch: Dass Reaktionen sich als zweckmäßig und unzweckmäßig erweisen können.).[19]

“Die Grundsätze der Theorien (nichtempirischer wie empirischer) können als implizite Definitionen der auftretenden Grundbegriffe aufgefasst werden. Das ist für nichtempirische Theorien anerkannt; bei empirischen Theorien ist man jedoch meist der Meinung, dass die Grundbegriffe als nichtlogische Konstanten oder dergleichen aufzufassen sind und dass ihnen irgend etwas in der Wirklichkeit zugeordnet ist. Diese Auffassung ist in dieser Form unhaltbar (insbesondere die angegebene Auffassung von den Zuordnungsdefinitionen). Denn dass ein Grundbegriff seinem Gegenstand in der Wirklichkeit zugeordnet werden kann, würde besagen, dass Allgemeinbegriffe aufweisbare Gegenstände bezeichnen (das heißt die These “universalia sunt realia” in primitivster Form). Die Sache verhält sich so, dass auch die Grundbegriffe der empirischen Wissenschaften implizit definiert sind. Die Zuordnung zur Wirklichkeit geschieht nicht für die Grundbegriffe, sondern für die Theorie als Ganzes, mit allen ihren Begriffen (dadurch, dass angegeben wird unter welchen Umständen sie als widerlegt anzusehen ist). Anders ausgedrückt: Die Zuordnung geschieht durch die Methode der Entscheidung über die besonderen Folgesätze der Theorie, durch Entscheidung über die abgeleiteten Prognosen, in denen die Grundbegriffe gar nicht mehr auftreten. (Die Zuordnung ist Anwendung der Theorie, ist Praxis, sie beruht auf praktischen Entschlüssen; - eine Bemerkung, die eine Auseinandersetzung des Unterschiedes der transzendentalen und der erkenntnispsychologischen Betrachtungsweise dringlich macht.).”[20]

Während die Logik der Forschung eine Methodologie im Sinne des Empirismus vorschlägt, grenzt Popper letztere ab von einer anderen, für die ein jedes wissenschaftliches System maßgeblich aus Definitionen besteht. Der Konventionalismus ist nach Popper zwar ebenfalls eine deduktivistische Methodologie; aber für diese sind Gesetzesaussagen keine Aussagen, die sich auf die Wirklichkeit oder die Erfahrung beziehen, sondern analytische Urteile, die auf Definitionen gründen.[21] In einem umfassenderen Sinne können an Stelle von expliziten Definitionen auch “implizite Definitionen” durch die Interpretation durch und die begriffliche Vernetzung innerhalb eines axiomatischen Systems treten. Hierbei werden die Begriffe nicht also explizit, sondern durch die axiomatische Theorie definiert.

Der grundsätzliche Unterschied aber zwischen Konventionalismus und den von Popper vertretenen Empirismus ist nicht erkenntnislogisch festzumachen, sondern beruht auf einem Unterschied der Entscheidung für eine bestimmte methodologische Ausrichtung: Während der Empirismus wissenschaftliche Aussagen an der Erfahrung scheitern lassen will, kann der Konventionalist durch eine “konventionalistische Wendung” in der unterschiedlichsten Art und Weise seine bevorzugte Theorie stets aufrechterhalten. Denn diese ist schon aufgrund definitorischer Setzung (logisch) wahr; sie legt dann ihrerseits fest, etwa durch Messverfahren, was relevante Daten für sie sind.

Quellen

  1. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. 2
  2. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. 1
  3. vgl. Analytica Posteriora, Organon): zit. nach Kondakow 1983, S. 81
  4. P. Suppes: Introduction to logic. Princeton 1957.
  5. Herbert Marcuse: Vernunft und Revolution. Schriften, Bd. 4. Suhrkamp Frankfurt/M. 1. Aufl. 1989, S. 72 f., 118 f.
  6. Wolfgang Schluchter: Die Entwicklung des okzidentalen Rationalismus. Eine Analyse von Max Webers Gesellschaftsgeschichte. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) :Tübingen 1979. ISBN 3-16-541532-3. S. 26
  7. Ernst Cassirer: Determinismus und Indeterminismus in der modernen Physik. ECW19 Hamburg 2004, S. 172
  8. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. V (aus dem Vorwort zur ersten Auflage)
  9. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. VI (aus dem Vorwort zur zweiten Auflage)
  10. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. VII (Vorwort zur dritten Auflage)
  11. Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3. verb. Aufl. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929. S. IX (Vorwort zur dritten Auflage)
  12. Vorwort: Tractatus logico-philosophicus, Absatz zwei, letzter Satz.
  13. Karl R. Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. Aufgrund von Manuskripten aus den Jahren 1930-1933. Tübingen 2. verbess. Auflage 1994, S. 366f. ISBN 3-16-145774-9)
  14. Karl Popper: The Myth of the Framework. London New York 1994, S. 59
  15. Rudolf Carnap: Der logische Aufbau der Welt. 1928, S. 213
  16. Karl R. Popper: Die Welt des Parmenides. Der Ursprung des europäischen Denkens. {Hg. Arne F. Petersen, Mitarbeit Jørgen Mejer): Piper München Zürich 2005. ISBN 3-492-24071-2. S. 66
  17. Karl Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. Hrg. von Troels Eggers Hansen, Tübingen 2. Aufl. 1994, S. 368f.
  18. nach Heinrich Gomperz: Weltanschauungslehre II. 1908, S. 76f
  19. Karl Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. Hrg. von Troels Eggers Hansen, Tübingen 2. Aufl. 1994, S. 376f.
  20. Karl Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. Hrg. von Troels Eggers Hansen, Tübingen 2. Aufl. 1994, S. 428f
  21. Karl Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. Hrg. von Troels Eggers Hansen, Tübingen 2. Aufl. 1994. S. 175 ff.

Literatur

  • Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. Das Eine, die Einheit und die Eins. Sämtliche Werke. Bd. 1., Hg. Rainer A. Bast
  • Carl G. Hempel: Fundamentals of Concept Formation in Empirical Science. Chicago 1952
  • Wolfgang Stegmüller: Hauptströmungen der Gegenwartsphilosophie, Eine kritische Einführung. Stuttgart 1989.
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