Nominaldefinition

Nominaldefinition: Festlegung der Bedeutung eines Begriffs (Definiendum) durch einen bereits bekannten Begriff oder mehrere bereits bekannte Begriffe (Definiens). Da das Definiendum bedeutungsgleich mit dem Definiens ist, könnte man von einer tautologischen Umformung sprechen.

Nominaldefinitionen sind Stipulationen, z. B. Neologismen oder ein neuer Begriff der als konventionelle Abkürzung für einen längeren sprachlichen Ausdruck gesetzt wird.

Es gilt: Sei der Ausdruck E2 (Definiendum) synonym mit dem Ausdruck E1 (Definiens).

Nominaldefinitionen stipulieren so die referenzfixierende Eigenschaft.

Nominaldefinitionen enthalten keine empirischen Informationen und erleichtern so z. B. Diskussionen über Fachjargon. Sie können folglich auch nicht wahr oder falsch sein, sondern erweisen sich in der konkreten Verwendung als brauchbar/zweckmäßig bzw. als unbrauchbar/unzweckmäßig. Sie sind normativ.

Es gelten folgende Adäquatheitsbedingungen:

Eliminierbarkeit: Eine Nominaldefinition muss angeben, wie der neu eingeführte Ausdruck aus jedem Kontext, in dem er grammatisch auftauchen kann, eliminiert werden kann.

Konservativität: Eine Nominaldefinition darf innerhalb einer Theorie nicht die Ableitung neuer Theoreme gestatten, die ohne die Nominaldefinition aus der Theorie nicht hätten abgeleitet werden können.

Literatur

  • R. Bolton: Essentialism and Semantic Theory in Aristotle. In: Philosophical Review. 85, 1976, S. 514−44 (Nominaldefinition und natürliche Arten bei Aristoteles). 
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