Lizenziat

Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land, Fach und Zeitraum ab.

Der Lizentiat“ bzw. „die Lizentiatin“ bezeichnet die Person, „das Lizentiat“ ist der Grad und die damit verbundenen Rechte.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Im Mittelalter war der Lizenziat ein Bakkalaureus mit Lehrbefugnis. Heute wird der Titel als Abschluss eines Postgraduiertenstudiums (ähnlich dem Doktortitel einer Promotion) verliehen.

Evangelische Theologie

Bis 1944/45 verliehen die meisten evangelisch-theologischen Fakultäten in Deutschland den Grad im Rahmen eines Promotionsverfahrens.

Katholische Theologie

Das Lizenziat (oder das Doktorat) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (in der Regel aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische, biblische oder kirchenrechtliche Promotion zum Lizenziaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum Generalvikar, Weihbischof oder Bischof; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten (vgl. Can. 378 u. 478 des Codex Iuris Canonici [CIC] von 1983). Ein Offizial (Gerichtsvikar), Diözesanrichter, Kirchenanwalt oder Ehebandverteidiger muss zum Lizenziaten oder Doktor im Kirchenrecht (Lic. jur. can., Dr. jur. can., L.C.L.) promoviert sein (vgl. Can. 1420f u. 1435 CIC). Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizenziat teils mit Fachbezeichnung, beispielsweise in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).

Publizistik

Die Freie Universität Berlin vergab den Titel Lic. rer. publ. für ein dreijähriges berufsbegleitendes Aufbaustudium für Journalisten (letztmaliger Studienbeginn war 2002). Pro Jahr wurden nur jeweils 40 Bewerber für diesen Studiengang aufgenommen. Gegenwärtig ist es nicht möglich, sich für diesen Studiengang zu bewerben: Dessen Zukunft ist aufgrund der noch ausstehenden Wiederbesetzung der zuständigen Professur und der Finanzsituation der FU Berlin ungewiss.

Rechtswissenschaften

Bis in die 1990er Jahre wurde von der Universität des Saarlandes ein Abschluss als Lizentiat des Rechts (lic. iur.) angeboten. Das Lizentiat entsprach einem Magister- oder Diplomabschluss nach einem fünf- bis siebenjährigen Studium und berechtigte zur Promotion. Aus politischen Gründen wurde dieser Abschluss abgeschafft, hauptsächlich weil das Staatsexamen als der für einen Juristen relevante Abschluss angesehen wurde. Das Lizentiat entsprach im wesentlichen dem Ersten juristischen Staatsexamen, wenngleich es nicht zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst berechtigte. Zudem erlaubte das Lizentiat eine zusätzliche Spezialisierung in vom Staatsexamen nicht abgedeckten Rechtsgebieten, z.B. im Kirchenrecht usw. (Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades eines Lizentiaten des Rechts vom 11. Februar 1981, zuletzt geändert mit Wirkung vom 9. Juni 1993).

Siehe auch: Diplom-Jurist

Schweiz

In der Schweiz bildet das Lizenziat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizenziatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., lic. iur., lic. oec. HSG, lic. theol., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es bildet – zusammen mit einer von der jeweiligen Universität definierten Lizenziatsnote (Durchschnitt) – die Voraussetzung zum Beginn einer Promotion.

Andere Länder

Während die französische licence oder das polnische licencjat auf Bachelorebene angesiedelte akademische Grade sind, ist es in Belgien ein dem Master gleichwertiger Abschluss, der nach 4 oder 5 Jahren universitären Studiums verliehen wird. Im spanischsprachigen Raum ist die Licenciatura der Standard-graduate-Abschluss beispielsweise in den Sozialwissenschaften, der unter anderem dem Master oder dem deutschen Diplom gleichgestellt ist. In Finnland und Schweden ist das Lizenziat (finnisch: lisensiaatti; schwedisch: licentiatexamen) ein forschungsorientierter Abschluss zwischen Master und Doktorgrad. Dieser Grad wird als Teil der sogenannten Forscherausbildung nach rund der Hälfte eines Promotionsstudienganges in diesen beiden Ländern verliehen.

Spanien, Portugal

Licenciatura oder Licenciatura Superior (die Abkürzung für den Namenszusatz lautet Lic. oder Ldo. / Lda. (für licenciado / -da)) bezeichnet in Spanien und Portugal einen staatlichen Hochschulabschluss (Título oficial), der zur Promotion berechtigt. Er entspricht in etwa dem deutschen Diplom. Das Studium ist wissenschaftlich orientiert, die Regelstudiendauer beträgt zwischen vier und sechs Jahren, die in zwei Stufen (primer ciclo und segundo ciclo) geteilt sind. Manche Licenciatura-Studiengänge (z. B. Pädagogik, Anthropologie) können nur im segundo ciclo (ein 2- bis 3-jähriges Hauptstudium) studiert werden, dabei muss vorerst eine Diplomatura erworben werden.

Dieser Abschluss wird im Rahmen des Bologna-Prozesses aus den meisten Studienfächern auslaufen. Wichtige Ausnahmen sind Medizin und Architektur. Ob eine bereits verliehene Licenciatura künftig als Bachelor oder Master anerkannt wird, ist allerdings noch unklar und war 2008 noch Gegenstand heftiger Diskussionen.

In den meisten Ländern Lateinamerikas bezeichnet die Licenciatura einen ersten Studienabschluss, der zwar mit dem deutschen Diplom vergleichbar ist und zur Promotion berechtigt, in der Regel aber erst durch eine Maestría bzw. einen Master ergänzt wird. Diese Praxis und eine uneinheitliche Titelvergabe (nach 4 oder 5 Jahren) machen einen Vergleich mit dem deutschen Bildungssystem schwierig.

weltweite Liste und Karte mit Fakultäten und Instituten, die das Lizenziat im kanonischen Recht verleihen

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