Autokratie

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Autokratie

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Der Begriff Autokratie (gr. αυτοκρατία, von αυτός autós „selbst“ und κρατείν krateín „herrschen“) bedeutet Selbstherrschaft.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Typologie

Die Autokratie vereint als Staats- beziehungsweise Regierungsform alle zentralen Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft und sieht in keiner Weise die Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt vor. Der Inhaber all dieser Kompetenzen kann eine einzelne Person (z. B. Diktator) oder eine Gruppe (Partei, Junta oder ein Komitee) sein. Autokratien können nach Juan Linz in autoritäre und totalitäre Regime unterteilt werden. In neueren Überlegungen werden zusätzlich sogenannte hybride Regime oder defekte Demokratien zwischen Demokratien und Autokratien eingestuft.

Als Autokratien gelten unter anderem die absolute Monarchie und die Diktatur (Alleinherrschaft). Ein Unterschied zwischen Diktatur und Absolutismus ist, dass der absolutistische Monarch das göttliche und historische Recht anerkennt und seinen Untertanen die Sicherheit der Person und des Eigentums zugesteht. Der Diktator hingegen ist an keine Rechtsnormen gebunden und legt bestehende und überlieferte Gebote willkürlicher aus.

Abgrenzung des Begriffes Autokratie

Die Autokratie in der Römischen Republik: In Kriegs- und Krisenzeiten gab es für Konsul und Senat die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, das heißt ihm unterstanden alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten: Die Person eines Volkstribunen galt als sakrosankt (lat. sacrosanctus, „unantastbar“). Das heißt: Wer einen Volkstribun körperlich angriff, konnte als Staatsverräter hingerichtet werden. Der Volkstribun bewegte sich daher demonstrativ unbewaffnet und ließ auch nachts die Tür seines Hauses unverschlossen.

Autokratische Regierungsformen

In Russland bezeichnete sich der Zar als „Autokrat aller Reußen“ (also „von ganz Russland“; alte deutsche Übersetzung: Selbstherrscher). Die Regierungsform der russischen Zaren seit Peters des Großen Abschaffung des kirchlichen Patriarchenamtes wird als Cäsaropapismus bezeichnet, wobei der weltliche Herrscher zwar nicht direkt die weltliche und geistliche Macht in sich vereint, aber die Kirche den staatlichen Instanzen untergeordnet ist.

Alleinherrscher

Als einen Alleinherrscher oder einen Autokraten (griechisch αυτοκράτης, autokrátes - selbst Herrschender) bezeichnet man einen Menschen, der die uneingeschränkte Staatsgewalt innehat.

Der griechische Ausdruck wird umgangssprachlich auch für einen selbstherrlichen Menschen verwendet und generell auch im negativen Sinne verwendet (vergl. Despot, Tyrann, Diktatur). Die negative Konnotation erklärt sich zum Teil aus der absolutistischen Regierungsweise der russischen Zaren, die sich selbst den Titel Imperator i Samoderschets Wserossijskij / Император и Самодержец Всероссийский (”All-Russischer Kaiser und Autokrat”) gaben.

Literatur und Film

  • Linz, Juan J. (2000): Totalitäre und autoritäre Regime. Berlin.
  • Kailitz, Steffen (2009): Varianten der Autokratie im 20. und 21. Jahrhundert. In: Totalitarismus und Demokratie. 6. Jhg., Heft 2, S. 209–252.

Siehe auch

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